David Kleňha — Live-Musikproduktion (Jazzband)
Anbieter: David Kleňha
USt-IdNr.: CZ9808051957 · kein Umsatzsteuerzahler
Kontaktadresse: Přímětická 10, 140 00 Prag 4, Tschechien
E-Mail: info@davidklenha.cz
Telefon: +420 607 828 970
Web: www.jazztrio.cz
Gültig ab: 1. Januar 2026
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (die „AGB") regeln die gegenseitigen Rechte und Pflichten zwischen David Kleňha als Anbieter der Live-Musikproduktion (die „Band") und den natürlichen oder juristischen Personen, die einen Musikauftritt buchen (der „Veranstalter").
1.2 Gegenstand der Leistungen ist die Bereitstellung einer Live-Musikproduktion bei der Veranstaltung des Veranstalters (Hochzeit, Firmenfeier, Ball oder eine andere gesellschaftliche Veranstaltung), umgesetzt als Live-Auftritt in der vereinbarten Besetzung und im vereinbarten Umfang.
1.3 Diese AGB sind Bestandteil jedes zwischen der Band und dem Veranstalter geschlossenen Auftrittsvertrags. Abweichende Vereinbarungen in einem Einzelvertrag haben Vorrang vor diesen AGB.
1.4 Das Vertragsverhältnis unterliegt tschechischem Recht, insbesondere dem Gesetz Nr. 89/2012 Slg. (Bürgerliches Gesetzbuch) und dem Gesetz Nr. 121/2000 Slg. (Urheberrechtsgesetz).
2.1 Die Bestellung erfolgt in drei Schritten: Anfrage → unverbindliches Angebot → Bestätigung. Eine Anfrage kann über das Webformular, per E-Mail oder telefonisch erfolgen.
2.2 Auf Grundlage der Anfrage sendet die Band dem Veranstalter ein unverbindliches Richtangebot, das Termin, Ort, Umfang und Besetzung berücksichtigt.
2.3 Der Vertrag kommt in dem Moment zustande, in dem der Veranstalter das Angebot bestätigt, oder durch Unterzeichnung eines schriftlichen Vertrags über die künstlerische Tätigkeit. Eine per E-Mail gesendete Bestätigung gilt als gültiger Vertragsabschluss.
2.4 Der Veranstalter ist verpflichtet, wahrheitsgemäße und vollständige Angaben zu machen, die zur Durchführung der Veranstaltung erforderlich sind (Name, Kontakt, Datum, Ort, Zeit, Umfang und Charakter der Veranstaltung).
3.1 Der Preis der Musikproduktion wird individuell vereinbart und richtet sich nach Umfang der Produktion, Besetzung, Veranstaltungsort, Anfahrt und Charakter der Veranstaltung. Der konkrete Preis ist stets im Angebot bzw. im Vertrag angegeben. Bei Veranstaltungen im Ausland (einschließlich Deutschland und Österreich) kommt ein fairer Reisekostenanteil hinzu.
3.2 Die Band ist kein Umsatzsteuerzahler; die angegebenen Preise sind Endpreise.
3.3 Die Band verlangt keine Anzahlung im Voraus.
3.4 Der Veranstalter zahlt den gesamten Vertragspreis per Banküberweisung spätestens 10 Tage nach dem Veranstaltungstermin auf das im Vertrag oder in der Rechnung angegebene Bankkonto.
3.5 Die Band ist berechtigt, nach der Produktion einen Steuerbeleg (Rechnung) auszustellen.
4.1 Der Veranstalter hat das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall verpflichtet er sich, der Band eine Vertragsstrafe (Stornogebühr) als teilweisen Ausgleich für entgangenen Gewinn und die Blockierung des Termins zu zahlen, und zwar in folgender Höhe:
| Rücktritt vor dem Veranstaltungstermin | Stornogebühr |
|---|---|
| 60 Tage oder mehr | 0% des Preises |
| 59 bis 30 Tage | 50% des Preises |
| weniger als 30 Tage | 100% des Preises |
4.2 Die Band darf nur aus Gründen höherer Gewalt vom Vertrag zurücktreten (plötzliche schwere Erkrankung, eine den Auftritt verhindernde Verletzung, ein Todesfall in der Familie, eine Naturkatastrophe usw.).
4.3 Tritt die Band nach Punkt 4.2 zurück, muss sie den Veranstalter unverzüglich informieren und für die Veranstaltung einen angemessenen Ersatz in Form eines anderen Künstlers entsprechender Qualität und Genres beschaffen. Lehnt der Veranstalter die Ersatzlösung ab, ist die Band nicht zur Erfüllung verpflichtet und es entsteht kein Anspruch auf eine Vertragsstrafe.
4.4 Der Rücktritt muss schriftlich erfolgen; eine E-Mail an die im Kopf angegebene Kontaktadresse genügt.
5.1 Die Band verpflichtet sich, rechtzeitig am Veranstaltungsort einzutreffen und die Musikproduktion im vereinbarten Umfang und in der vereinbarten Besetzung durchzuführen.
5.2 Die Band übergibt dem Veranstalter spätestens 14 Tage vor Beginn der Veranstaltung eine Liste der aufgeführten Werke und ihrer Autoren (Songliste), sofern dies zur Erfüllung der Meldepflicht gegenüber den Verwertungsgesellschaften erforderlich ist.
5.3 Die Band stellt in der Regel eigene Instrumente und eine für den jeweiligen Raum geeignete Grundbeschallung; der konkrete Umfang der Beschallung wird individuell nach Charakter und Größe der Veranstaltung vereinbart.
5.4 Bei ungünstigem Wetter (bei Veranstaltungen im Freien) oder einer Störung der Stromversorgung handelt die Band in Abstimmung mit dem Veranstalter und hat das Recht, die Produktion zu unterbrechen, wenn eine Beschädigung der Technik droht.
6.1 Der Veranstalter ist verpflichtet zu prüfen, ob die Veranstaltung eine öffentliche Aufführung im Sinne des Urheberrechtsgesetzes ist, und in diesem Fall die Meldepflicht gegenüber der Verwertungsgesellschaft (OSA) zu erfüllen und die entsprechenden Lizenzgebühren zu zahlen.
6.2 Der Veranstalter macht den Veranstaltungsort mindestens 60 Minuten vor Beginn der Produktion für Aufbau und Soundcheck zugänglich.
6.3 Der Veranstalter stellt eine hochwertige und sichere Stromversorgung von 230 V am Ort der Produktion bereit und achtet auf die Sicherheit und den Schutz des Eigentums der Band.
6.4 Der Veranstalter stellt den Musikern für die Dauer der Produktion geeignete Sitzgelegenheiten und eine angemessene Verpflegung (Essen und alkoholfreie Getränke) in einer der vereinbarten Besetzung entsprechenden Anzahl bereit.
6.5 Der Veranstalter stellt im Umfang der vertraglichen Vereinbarung eine kostenlose Parkmöglichkeit in der Nähe des Veranstaltungsorts bereit.
7.1 Die Band hat das Recht, die Produktion unter Wahrung des Anspruchs auf das volle Honorar sofort zu beenden, wenn der Veranstalter die Sicherheit nicht gewährleistet und es zu einer schwerwiegenden Störung der Veranstaltung durch Teilnehmer kommt (z. B. durch Alkohol oder aggressives Verhalten) oder wenn eine Beschädigung der Technik infolge mangelhafter Elektroinstallation droht.
7.2 Bei Schäden am Eigentum der Band, die durch Teilnehmer der Veranstaltung oder durch Nichteinhaltung der Sicherheitsbedingungen seitens des Veranstalters verursacht werden, trägt der Veranstalter die Kosten für Reparatur oder Schadensersatz in voller Höhe.
8.1 Die Band verarbeitet die personenbezogenen Daten des Veranstalters gemäß der Verordnung (EU) 2016/679 (DSGVO). Einzelheiten finden Sie in der Datenschutzerklärung.
9.1 Der Vertrag kann nur durch schriftliche, fortlaufend nummerierte und von beiden Parteien unterzeichnete Nachträge geändert werden.
9.2 Rechte und Pflichten, die weder im Vertrag noch in diesen AGB ausdrücklich geregelt sind, richten sich nach den einschlägigen Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs.
9.3 Die Band behält sich das Recht vor, diese AGB zu ändern. Für bereits geschlossene Verträge gilt die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung der AGB.
Diese AGB treten am 1. Januar 2026 in Kraft.